Auflagen zur Demo am 30.11. – Eine spannende Geschichte!

Nun liegen uns die Auflagen der Demonstration am 30. November vor, mit denen wir inwzischen einverstanden sind. Dazu mehr am Ende dieses Beitrags.

Neben den Standard-Auflagen die jedem Menschen bekannt sein dürften wie dem Verbot aktiver und passiver Bewaffung, sowie dem Mitführen und Tragen von Gegenständen die zur Verschleierung der Identität geeignet sind (Vermummung) gibt es noch weitere Auflagen auf die wir hier kurz eingehen wollen.

  1. Der Konsum und Mitnahme von alkoholischen und anderen berauschenden Mitteln ist untersagt.
    Mit dieser Auflage gehen wir konform. Auch wir haben keinen Bock auf alkoholisierte Menschen auf der Demo und würden sehr begrüßen, wenn der Alkohol erst am Abend beim After-Demo-Soli-Konzert konsumiert wird.
  2. Für Transparente, Plakate und Fahnen usw. dürfen nur Tragstangen aus Weichholz oder vergleichbaren Materialien verwendet werden.
    Eine Beschränkung der Länge oder einen maximalen Durchmesser wurde nicht ausgesprochen
  3. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist verboten. Ausgenommen sind Blindenhunde.
    Auch diese Auflage finden wir in Ordnung. Wir finden es nicht fair, Tiere mit auf große und laute Veranstaltungen zu nehmen. In der Begründung der Auflage steht, dass nicht besonders dafür ausgebildete Tiere in großen Menschenansammlungen und Stresssituationen eine nicht kalkulierbare Gefahr darstellen. Klar wissen wir, dass auch besonders dafür ausgebildete Polizeihunde  oder -pferde oft durchdrehen, es sollen ja auch schon besonders dafür ausgebildete Menschen in Uniform durchgedreht sein, finden aber trotzdem gerechtfertigt Tiere nicht zwanghaft in solche Situationen zu bringen.
  4. Verbot des Mitführens und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen
    Pyrotechnische Gegenstände sind schön, aber auch gefährlich. Die Begründung der Stadt ist allerdings, dass diese Gegenstände von gewaltbereiten Versammlungsteilnehmern als Waffe eingesetzt werden. Wir haben gehört, dass auch Tierabwehrsprays etc. schon mal als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurden. Egal – Lasst die Sachen einfach zuhause. Bald ist Silvester.
  5. Das Mitführen von Seilen und mehr als 2,50 Meter langen Transparenten ist untersagt
    Okay
  6. Die Seitentransparente dürfen eine Höhe von 1 Meter nicht überschreiten.
    Zwischen den Seitentransparenten ist ein Abstand von 3 Metern einzuhalten.
    Die Begründung der Auflage ist, dass die Polizei den gesamten Demonstrationszug überblicken kann. Auch könnten (!) höhere Transparente als Sichtschutz von Störern missbraucht werden. Der Abstand wird damit gerechtfertigt, dass die Polizei jederzeit auf einzelne oder mehrere Störer von allen Seiten zugreifen muss.Die Auflage der Höhenbeschränkung war uns neu und auch der Abstand zwischen den Transparenten schien uns willkürlich. Nach Rücksprache unseres Anwaltes mit der Stadt und der Polizei und unserer signalisierten Bereitschaft gegen diese Auflage zu klagen ist nun von der Stadt und Polizei erklärt worden, diese Auflage (und andere, aber für die Öffentlichkeit nicht so relevante) zu korrigieren. Sie wird die Auflage erlassen, dass die längst an der Seite getragenen Transparente (Seitentransparente) nicht höher als 1,50 Meter sein dürfen. Außerdem wird der Abstand zwischen den Seitentransparenten auf 2 Meter reduziert. Das/die Fronttransparent/e ist/sind von dieser Regelung ausgenommen bzw. findet keine Nennung.

Wir finden diese Auflage und die meisten der anderen Auflagen nicht schön aber akzeptabel, sodass wir uns gegen eine Klage entschieden haben. Der geänderte Bescheid liegt uns nun vor und können als verbindlich angesehen werden.

Der Samstag kann kommen – Bringt viele und passende Transparente mit!
Kein Frieden mit der IMK